Stephan Rölli (Schötz) über Stockwerkeigentum, eine Sonderform des Immobilienerwerbs.
Stephan Rölli (Schötz) und das Team der Rimmo-Invest AG verkaufen und kaufen Immobilien. Darunter auch Stockwerkeigentum. Was Stockwerkeigentum ist, für wen es sich lohnt und welche Vorteile es bringt, erfahren Sie hier.
Stephan Rölli (Schötz) kennt als Inhaber des Basler Immobilienhändlers Rimmo-Invest AG sämtliche Varianten, nach denen Immobilien erworben werden können. Neben dem Hauskauf oder dem Erwerb einer Eigentumswohnung gibt es in der Schweiz eine Sonderform des Miteigentums: das Stockwerkeigentum. Worum es sich dabei genau handelt und für wen sich diese Form des Immobilienerwerbs eignet, erläutert Stephan Rölli:
- Welche Formen des Immobilieneigentums gibt es?
- Was ist Stockwerkeigentum?
- Für wen eignet sich der Erwerb von Stockwerkeigentum?
- Welche Vorteile bringt das Stockwerkeigentum?
WELCHE FORMEN DES IMMOBILIENEIGENTUMS GIBT ES?
Als erfahrener Immobilienhändler weiss Stephan Rölli: Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser oder Eigentumswohnungen sind Formen des Immobilienbesitzes, welche jedem geläufig sind. Will ein Interessent eine Immobilie erwerben, denkt er zuerst an eine dieser Möglichkeiten. Beim Hauskauf wird das gesamte Gebäude nebst Grundstück erworben, es handelt sich hier also um Alleineigentum oder, falls es mehrere Eigentümer für ein Objekt gibt, Gesamteigentum. Mit einer Eigentumswohnung erwirbt der Käufer ein Miteigentum an einem Haus.
WAS IST STOCKWERKEIGENTUM?
Eigentlich ist der Begriff der „Eigentumswohnung“ irreführend, informiert Stephan Rölli. Deswegen spricht man richtigerweise von Stockwerkeigentum. In der Schweiz wurde diese Variante des Immobilieneigentums im Jahr 1965 eingeführt, damit sich mehr Menschen Wohneigentum leisten konnten. So wurde es möglich, statt eines ganzen Hauses nur einen Teil eines Stockwerks, also eine Wohnung, zu erwerben. Somit besitzt der Käufer ein Miteigentum, jedoch handelt es sich um eines mit einem untrennbar verbundenen Sonderrecht. Der Käufer ist nicht ausschliesslich Besitzer seiner Wohnung, sondern er ist Miteigentümer des gesamten Grundstücks, inklusive Keller, Estrich, elementare Gebäudeteile, Parkplatz und dergleichen. Im Rahmen dieses Sonderrechts können diese im Kaufvertrag genau umfassten Objekte genutzt und verändert werden – wobei auch hier gewisse Grenzen gesetzt sind. Das Eigentum der Gemeinschaft, also die im Sonderrecht aufgeführten gemeinschaftlichen Teile, darf dementsprechend nur mit dem Einverständnis der Miteigentümer genutzt oder verändert werden.
FÜR WEN EIGNET SICH DER ERWERB VON STOCKWERKEIGENTUM?
Stephan Rölli rät, dass jeder, der sich mit dem Erwerb von Stockwerkeigentum beschäftigt, überdenken sollte, ob eine solche Immobilienform wirklich in jeder Hinsicht passt. Neben der Finanzierung gilt es nämlich noch zu beachten, dass man seine Eigentumswohnung nicht so einfach wieder aufgibt. Man ist also in gewisser Weise weniger flexibel als beispielsweise bei einem Mietverhältnis. Bei Jobwechsel oder Trennung kann man nicht so schnell den Wohnort wechseln, dessen sollte man sich bewusst sein. Zwar kann man ein Stockwerkeigentum bei Bedarf auch jederzeit wieder veräussern. Doch nach Stephan Röllis Erfahrung ist dies in den meisten Fällen nicht so schnell möglich wie ein Mietwohnungswechsel, und es ist durchaus aufwendiger.
Wer den Kauf eines Stockwerkeigentums in Erwägung zieht, sollte sich also auf jeden Fall Gedanken zu seiner persönlichen und beruflichen Situation machen. Ist der Arbeitsplatz so sicher, dass ein Ortswechsel wohl nie in Frage kommen wird? Wäre in der Wohnung auch Platz genug für ein Kind? Vor- und Nachteile sollten sorgfältig gegeneinander abgewogen werden, bevor die Entscheidung für ein Stockwerkeigentum fällt.
WELCHE VORTEILE BRINGT DAS STOCKWERKEIGENTUM?
Stephan Rölli betrachtet das Stockwerkeigentum als eine gute Möglichkeit, auch mit kleinerem Budget ein Eigenheim zu erstehen. Es muss nicht immer gleich ein ganzes Haus sein, insbesondere wenn es um Wohnraum für einen kleineren Personenkreis geht. Als Stockwerkeigentümer ist man unabhängig und kann über seine Wohnung verfügen, zum Beispiel bauliche Veränderungen im Inneren vornehmen, was bei einer Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters nicht möglich ist.Je nach Marktlage und Standort stellt die selbst bewohnte Eigentumswohnung ausserdem eine gute Vermögensanlage und Altersvorsorge dar. Es besteht keine Gefahr, dass man im Alter ohne Wohnung dasteht, weil der Vermieter beispielsweise nach Jahrzehnten plötzlich Eigenbedarf anmeldet. Darüber hinaus bietet Wohneigentum in der Regel steuerliche Vorteile, betont Stephan Rölli (Schötz).